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Erwerb der Mitgliedschaft

 

  1. Stimmberechtigtes Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die 16 Jahre oder älter ist.
  2. Darüber hinaus können alle natürlichen Personen unter 16 Jahren Mitglied werden, bei denen die schriftliche Zustimmung der Eltern vorliegt. Diese Mitglieder sind nicht stimmberechtigt.
  3. Wer Mitglied werden will, hat nach persönlicher Vorstellung einen schriftlichen Aufnahmeantrag an den Vorstand zu richten. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
  4. Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag Mitglieder zu Ehrenmitgliedern ernennen. Diese haben die gleichen Rechte wie andere Mitglieder des Vereins, sind jedoch von der Beitragszahlung und sonstigen Lasten befreit

 

 

       

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Aufnahmeantrag.pdf — PDF document, 40 kB (41809 bytes)