Anmeldung
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Erwerb der Mitgliedschaft
- Stimmberechtigtes Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die 16 Jahre oder älter ist.
- Darüber hinaus können alle natürlichen Personen unter 16 Jahren Mitglied werden, bei denen die schriftliche Zustimmung der Eltern vorliegt. Diese Mitglieder sind nicht stimmberechtigt.
- Wer Mitglied werden will, hat nach persönlicher Vorstellung einen schriftlichen Aufnahmeantrag an den Vorstand zu richten. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
- Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag Mitglieder zu Ehrenmitgliedern ernennen. Diese haben die gleichen Rechte wie andere Mitglieder des Vereins, sind jedoch von der Beitragszahlung und sonstigen Lasten befreit